AGBs:.
Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs

Wir liefern ausschließlich auf Basis der folgenden Bedingungen:

§ 1 Gegenstand dieser Bedingungen ist der Verkauf von Hardware - im Folgenden

Geräte genannt -und/ oder die entgeltliche Nutzungs-Überlassung von Software-Programmen jeder Art, wie z. B. von Betriebssystemen, Programmsprachen, Übersetzungs-, Dienst- oder Standardanwender-Programmen - im folgenden Programme genannt.

§ 2 Allgemeines

Für alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gelten ausschließlich diese Vertrags- und Lieferbedingungen. Entgegenstehenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen; solche Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

§ 3 Schriftform

Verträge aller Art kommen nur durch gemeinsame, schriftliche Unterzeichnung oder durch schriftliche Betstellung unseres Kunden und erst nachfolgende schriftliche Auftragsbestätigung durch uns zustande. Angebote durch uns sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich; sie dienen allein als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch unseren Kunden, dessen Annahme wir uns vorbehalten.

§ 4 Vertragsbschluss

Für alle Vereinbarungen ist die Schriftform einzuhalten; mündliche Erklärungen gelten nur ausnahmsweise im Falle schriftlicher Bestätigung durch den jeweiligen Vertragspartner.

§ 5 Erfüllung

(1) Zur vertraglichen Erfüllung gehört die vereinbarte Lieferung der Geräte und/ oder die Überlassung der vereinbarten Programme. Die Installation der Geräte bzw. Programme gehört nicht zum normalen Vertragsumfang und ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

(2) Wir sind grundsätzlich berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

(3) Der Versand - auch innerhalb des Versandortes - erfolgt allein auf Kosten und Gefahr des Käufers, und zwar selbst dann, wenn der Transport mit unseren oder von uns bestellten Fahrzeugen erfolgt. Dies gilt ebenso bei frachtfreier Lieferung.

(4) Die Versendungsart wird grundsätzlich von uns bestimmt, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt an Geräten

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Summe der Kaufgegenstände bis zur restlosen Vollzahlung des Kaufpreises vor.

(2) Bei Zahlungsverzug unserer Kunden können wir unbeschadet anderer Rechte die Rückgabe der Geräte unter Eigentumsvorbehalt nach entsprechender Ankündigung angemessen gesetzter Nachfrist zur Zahlung verlangen, außerdem über die Geräte verfügen und im Übrigen bei nachträglicher Zahlung den Kunden neu beliefern. Im Falle der Rücknahme der Geräte erklären wir im Übrigen, innerhalb eines Monats, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder vom Käufer Schadensersatz verlangen.

(3) Der Versand - auch innerhalb des Versandortes - erfolgt allein auf Kosten und Gefahr des Käufers, und zwar selbst dann, wenn der Transport mit unseren oder von uns bestellten Fahrzeugen erfolgt. Dies gilt ebenso bei frachtfreier Lieferung.

(4) Die Versendungsart wird grundsätzlich von uns bestimmt, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt.

§ 7 Geräteänderung

Wir behalten uns bei der Lieferung von Geräten vor, Konstruktions- und/ oder Formänderung im erforderlichen Umfang vorzunehmen, sofern die Gesamtleistung der Geräte dadurch nicht beeinträchtigt wird.

§ 8 Überlassung von Programmen

(1) Der Kunde erhält das nicht übertragbare und nichtausschließliche Recht, die vereinbarten Programme zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung, insbesondere eine Modifizierung, Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Eine Übertragung der Nutzungsrechte oder eine Einräumung von Unter-Nutzungsrechten ist ebenfalls nicht zulässig.

(2) Programme werden dem Kunden auf einem üblichen Datenträger einschließlich Anwender-Dokumentationen lediglich zur Nutzung überlassen.

(3) An den Programmen bestehen Schutzrechte von uns und/oder Dritten. Soweit Schutzrechte Dritten zustehen, sind wir im Besitz entsprechender Nutzungs- und Vertriebsrechte.

(4) Alle Rechte an den Programmen - in Original oder Kopie - bleiben bei uns. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Schutzrechtsvermerke bzw. Sonstige Rechtsinhabervermerke hinsichtlich der Erstellung der Programme - auf welchen Trägern auch immer - zu entfernen oder zu verändern.

(5) Das Anfertigen von Kopien, Abschriften oder sonstigen Vervielfältigungen der Programme ist ausschließlich für den eigenen Gebrauch zu internen Sicherungs- und Dokumentationszwecken zulässig. Überlassene Programme einschließlich rechtsmäßig und/oder rechtswidrig angefertigter Kopien, Abschriften oder sonstigen Vervielfältigungen sind von Kunden auf unser Verlangen zurückzugeben.

(6) Der Kunde garantiert ausdrücklich die vertragsgerechte Nutzung der Programme und Anwender-Dokumentation und verpflichtet sich, alle Vorkehrungen und Kontrollen zu treffen, die zur Vermeidung rechtswidriger Verwendung geeignet und notwendig sind. Er übernimmt die Haftung für sämtliche Schäden aus vertragswidriger Nutzung der Programme und Programm-Unterlagen (Auskunftspflicht).

(7) Wir stellen Programme grundsätzlich in Maschinensprache (object code) zur Verfügung. Eine auch nur teilweise Umwandlung durch den Kunden in Quellensprache (source code) ist unzulässig.

(8) Verstößt der Kunde gegen eine der Regelungen in ยง 8, sind wir berechtigt, die Programm-Nutzung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass die übrigen Bestimmungen des Vertrages berührt werden.

§ 8a Einsatz der Programme

Die Auswahl der Programme, die Installation und die richtige Benutzung sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Verantwortung für die mit den Programmen beabsichtigten Ergebnisse trägt allein der Kunde. Die Erfassung von Stammdaten und ähnlichen Vorarbeiten gehören nicht zum Leistungsumfang.

§ 9 Pflege von Programmen

Es besteht grundsätzlich keine vertragliche Verpflichtung zur Pflege überlassener Programme oder Programm-Unterlagen, insbesondere also zur nachträglichen Durchführung von Verbesserungen oder Weiterentwicklungen.

§ 10 Kaufpreis bzw. Vergütung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in der jeweils vorgeschriebenen Höhe.

(1) Der Kaufpreis für Geräte bzw. die Vergütung für Programme ist fällig mit Lieferung bzw. Überlassung und sofort ohne Abzug zahlbar.

(2) Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4,5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Unberührt davon bleiben das Recht zum Rücktritt oder der Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

§ 11 Fristen/ Termine

(1) Die Vertragserfüllung durch uns erfolgt baldmöglichst, sofern nicht ein/e bestimmte/ r Frist/ Termin schriftlich vereinbart ist.

(2) Sonstige Angaben über Lieferfristen/ -termine sind nur als ungefähr zu verstehen und können von uns bis zu 4 Wochen überschritten werden.

(3) Die Einhaltung von Fristen/ Terminen durch uns setzt voraus, dass der Kunde seine Verpflichtungen, auch Nebenpflichten, rechtzeitig erfüllt, andernfalls verschieben sich die für uns geltenden Fristen/ Termine entsprechend.

(4) Bei schuldhafter Nichteinhaltung von Fristen/ Terminen kann der Kunde, sofern er den Eintritt eines Schadens glaubhaft macht, die nachstehende Verzugsentschädigung beanspruchen. Die Höhe der Entschädigung ist begrenzt auf 1% pro vollendete Woche, insgesamt jedoch auch 20%, jeweils bezogen auf die vereinbarte Gegenleistung für Geräte bzw. Programme und deren Teile, jedoch nur soweit diese wegen der schuldhaften Verzögerung nicht nutzbar sind.

(5) Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung kann der Kunde Schadensersatz in den Grenzen des vorstehenden Absatzes verlangen.

(6) Weitergehende oder andere Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Leistung oder der Nichterfüllung auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten angemessenen Nachfrist ausgeschlossen.

(7) Die vorstehende Regelung (4) bis (6) gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei zugesicherter Eigenschaft gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 12 Gewährleistung für Geräte

(1) Innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung der Geräte beseitigen wir Sachmängel, die uns vom Kunden unverzüglich unter Angabe der erforderlichen Information gemeldet werden. Unsere Verpflichtung beschränkt sich dabei auf die kostenlose Nachbesserung oder den Austausch schadhafter Teile nach unserer eigenen Wahl binnen angemessener Frist.

(2) Weitere Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Lieferung sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Geräten selbst entstanden sind, z.B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gehaftet wird.

(3) Führen Austausch- oder Nachbesserungsversuche nicht zum Erfolg, so leben die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Wandelung des Vertrages wieder auf.

(4) Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers, die Abtretung oder Verpfändung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Macht der Kunde die Gewährleistungsansprüche geltend, hat dies keinen Einfluss auf weitere mit uns geschlossene Verträge.

(5) Gewährleistungsansprüche entfallen, - wenn der Kunde nicht genehmigte (und/oder sonst technisch unzulässige) Zusatzgeräte anbringen lässt. - Reparaturen durch nicht autorisiertes (oder ungeeignetes) Personal vornehmen lässt.

§ 13 Gewährleistung für Programme

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Fehler unter allen Anwendungsbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Wir beheben binnen angemessener Frist Mängel an Programmen, die der Kunde unverzüglich und innerhalb von 6 Monaten nach Überlassung schriftlich in nachvollziehbarer Form mitteilt. Kann bei einer Beanstandung des Kunden ein Mangel unserer Leistung nicht festgestellt werden, so trägt der Kunde die Kosten unserer Prüfung, insbesondere bei fehlerhaftem Gebrauch der Programme oder von uns nicht zu vertretenden Störungen.

(2) Weitere Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Programme sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, z. B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. Dies gilt nicht soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gehaftet wird.

(3) Wir können unsere Verpflichtung zur Mängelbeseitigung auch dadurch erfüllen, dass eine neuere Programmversion zur Verfügung gestellt wird.

(4) Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche von uns erfolglos, oder wird uns keine neuerer Programmversion zur Mängelbeseitigung zur Verfügung gestellt, so leben die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf.

(5) Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkunden, die Abtretung oder Verpfändung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Macht der Kunde Gewährleistungsansprüche geltend, hat dies keinen Einfluss auf weiter mit uns geschlossene Verträge.

(6) Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die von Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind.

(7) Eine Gewährleistung für Unterstützungsmaßnahmen wird nicht übernommen, hilfsweise gelten die vorstehenden Absätze (1) bis (6).

§ 14 Haftung

Wir übernehmen eine Haftung grundsätzlich nur, soweit eine solche in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Verschulden bei Vertragsabschluss, aus positiver Forderungsverletzung oder außervertraglicher Haftung, es sei denn, dass in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen zu- gesicherter Eigenschaft gehaftet wird. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die über die Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.

§ 15 Ausfuhrbestimmungen

Beabsichtigt der Kunde, soweit er hierzu vertraglich befugt ist, gelieferte Geräte oder überlassene Programme zu ex- portieren, wird er sämtliche einschlägige Ausfuhrbestimmungen, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland und der USA sowie deren Einzelstaaten einhalten. Er verpflichtet sich im übrigen, uns alle Informationen und Erklärungen zu geben, die wir unsererseits zur Erfüllung inländischer und ausländischer Ausfuhrbestimmungen benötigen.

§ 16 Allgemeines

(1) Erhalten wir durch unseren Kunden vertrauliche Unterlagen, die als solche gekennzeichnet sind, werden wir unsere Mitarbeiter zur vertraulichen Behandlung anhalten. Die gilt genauso im umgekehrten Falle.

(2) Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nicht aufrechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als der Anspruch auf unsere unmittelbare Haftung aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gerichtet ist.

(3) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder nicht praktiziert werden, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Beide Vertragspartner sind in diesem Falle verpflichtet, eine unwirksame durch eine wirksame Bedingung zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

(4) Erfüllungsort für beide Seiten ist Blieskastel.

(5) Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, gilt Saarbrücken als Gerichtsstand.

Startseite Impressum Kontakt AGBs