§ 1 Gegenstand dieser Bedingungen ist der Verkauf von Hardware - im Folgenden
Geräte genannt -und/ oder die entgeltliche Nutzungs-Überlassung von Software-Programmen jeder Art, wie z. B. von
Betriebssystemen, Programmsprachen, Übersetzungs-, Dienst- oder Standardanwender-Programmen - im folgenden Programme
genannt.
§ 2 Allgemeines
Für alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gelten ausschließlich diese Vertrags- und Lieferbedingungen. Ent-
gegenstehenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen; solche Bedingungen gelten
auch dann nicht, wenn ihnen bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
§ 3 Schriftform
Für alle Vereinbarungen ist die Schriftform einzuhalten; mündliche Erklärungen gelten nur ausnahmsweise im Falle
schriftlicher Bestätigung durch den jeweiligen Vertragspartner.
§ 4 Vertragsabschluss
Verträge aller Art kommen nur durch gemeinsame, schriftliche Unterzeichnung oder durch schriftliche Betstellung unseres
Kunden und erst nachfolgende schriftliche Auftragsbestätigung durch uns zustande. Angebote durch uns sind grundsätzlich
freibleibend und unverbindlich; sie dienen allein als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch unseren Kunden,
dessen Annahme wir uns vorbehalten.
§ 5 Erfüllung
(1) Zur vertraglichen Erfüllung gehört die vereinbarte Lieferung der Geräte und/ oder die Überlassung der vereinbarten
Programme. Die Installation der Geräte bzw. Programme gehört nicht zum normalen Vertragsumfang und ist gesondert zu
vereinbaren und zu vergüten.
(2) Wir sind grundsätzlich berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen, sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart ist.
(3) Der Versand - auch innerhalb des Versandortes - erfolgt allein auf Kosten und Gefahr des Käufers, und zwar selbst
dann, wenn der Transport mit unseren oder von uns bestellten Fahrzeugen erfolgt. Dies gilt ebenso bei frachtfreier Lie-
ferung.
(4) Die Versendungsart wird grundsätzlich von uns bestimmt, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt an Geräten
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Summe der Kaufgegenstände bis zur restlosen Vollzahlung des Kaufpreises vor.
(2) Bei Zahlungsverzug unserer Kunden können wir unbeschadet anderer Rechte die Rückgabe der Geräte unter Eigentumsvor-
behalt nach entsprechender Ankündigung angemessen gesetzter Nachfrist zur Zahlung verlangen, außerdem über die Geräte
verfügen und im Übrigen bei nachträglicher Zahlung den Kunden neu beliefern. Im Falle der Rücknahme der Geräte erklären
wir im Übrigen, innerhalb eines Monats, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder vom Käufer Schadensersatz verlangen.
(3) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kaufgegenstand nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ver-
bleiben und ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch uns nicht ausgeführt werden.
§ 7 Geräteänderung
Wir behalten uns bei der Lieferung von Geräten vor, Konstruktions- und/ oder Formänderung im erforderlichen Umfang vor-
zunehmen, sofern die Gesamtleistung der Geräte dadurch nicht beeinträchtigt wird.
§ 8 Überlassung von Programmen
(1) Der Kunde erhält das nicht übertragbare und nichtausschließliche Recht, die vereinbarten Programme zu nutzen. Eine
weitergehende Nutzung oder Verwertung, insbesondere eine Modifizierung, Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte
ist nicht gestattet. Eine Übertragung der Nutzungsrechte oder eine Einräumung von Unter-Nutzungsrechten ist ebenfalls
nicht zulässig.
(2) Programme werden dem Kunden auf einem üblichen Datenträger einschließlich Anwender-Dokumentationen lediglich zur
Nutzung überlassen.
(3) An den Programmen bestehen Schutzrechte von uns und/ oder Dritten. Soweit Schutzrechte Dritten zustehen, sind wir
im Besitz entsprechender Nutzungs- und Vertriebsrechte.
(4) Alle Rechte an den Programmen - in Original oder Kopie - bleiben bei uns. Dem Kunden ist es nicht gestattet,
Schutzrechtsvermerke bzw. Sonstige Rechtsinhabervermerke hinsichtlich der Erstellung der Programme - auf welchen
Trägern auch immer - zu entfernen oder zu verändern.
(5) Das Anfertigen von Kopien, Abschriften oder sonstigen Vervielfältigungen der Programme ist ausschließlich für den
eigenen Gebrauch zu internen Sicherungs- und Dokumentationszwecken zulässig. Überlassene Programme einschließlich
rechtsmäßig und/ oder rechtswidrig angefertigter Kopien, Abschriften oder sonstigen Vervielfältigungen sind von Kun-
den auf unser Verlangen zurückzugeben.
(6) Der Kunde garantiert ausdrücklich die vertragsgerechte Nutzung der Programme und Anwender-Dokumentation und ver-
pflichtet sich, alle Vorkehrungen und Kontrollen zu treffen, die zur Vermeidung rechtswidriger Verwendung geeignet
und notwendig sind. Er übernimmt die Haftung für sämtliche Schäden aus vertragswidriger Nutzung der Programme und
Programm-Unterlagen (Auskunftspflicht).
(7) Wir stellen Programme grundsätzlich in Maschinensprache (object code) zur Verfügung. Eine auch nur teilweise Um-
wandlung durch den Kunden in Quellensprache (source code) ist unzulässig.
(8) Verstößt der Kunde gegen eine der Regelungen in § 8, sind wir berechtigt, die Programm-Nutzung mit sofortiger Wir-
kung zu kündigen, ohne dass die übrigen Bestimmungen des Vertrages berührt werden.
§ 8a Einsatz der Programme
Die Auswahl der Programme, die Installation und die richtige Benutzung sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Verant-
wortung für die mit den Programmen beabsichtigten Ergebnisse trägt allein der Kunde. Die Erfassung von Stammdaten und
ähnlichen Vorarbeiten gehören nicht zum Leistungsumfang.
§ 9 Pflege von Programmen
Es besteht grundsätzlich keine vertragliche Verpflichtung zur Pflege überlassener Programme oder Programm-Unterlagen,
insbesondere also zur nachträglichen Durchführung von Verbesserungen oder Weiterentwicklungen.
§ 10 Kaufpreis bzw. Vergütung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in der jeweils vorgeschriebenen Höhe.
(1) Der Kaufpreis für Geräte bzw. die Vergütung für Programme ist fällig mit Lieferung bzw. Überlassung und sofort
ohne Abzug zahlbar.
(2) Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4,5 % über
dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Unberührt davon bleiben das Recht zum Rücktritt oder der An-
spruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
§ 11 Fristen/ Termine
(1) Die Vertragserfüllung durch uns erfolgt baldmöglichst, sofern nicht ein/e bestimmte/ r Frist/ Termin schriftlich
vereinbart ist.
(2) Sonstige Angaben über Lieferfristen/ -termine sind nur als ungefähr zu verstehen und können von uns bis zu 4 Wo-
chen überschritten werden.
(3) Die Einhaltung von Fristen/ Terminen durch uns setzt voraus, dass der Kunde seine Verpflichtungen auch Neben-
pflichten - rechtzeitig erfüllt, andernfalls verschieben sich die für uns geltenden Fristen/ Termine entsprechend.
(4) Bei schuldhafter Nichteinhaltung von Fristen/ Terminen kann der Kunde, sofern er den Eintritt eines Schadensglaub-
haft macht, die nachstehende Verzugsentschädigung beanspruchen. Die Höhe der Entschädigung ist begrenzt auf 1% pro
vollendete Woche, insgesamt jedoch auch 20%, jeweils bezogen auf die vereinbarte Gegenleistung für Geräte bzw. Prog-
ramme und deren Teile, jedoch nur soweit diese wegen der schuldhaften Verzögerung nicht nutzbar sind.
(5) Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung kann der Kunde Schadensersatz in den Grenzen des vorstehenden Absatzes
verlangen.
(6) Weitergehende oder andere Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Leistung oder der
Nichterfüllung auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten angemessenen Nachfrist ausgeschlossen.
(7) Die vorstehende Regelung (4) bis (6) gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder
bei zugesicherter Eigenschaft gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach den gesetzlichen Vorschriften
bleibt unberührt.
§ 12 Gewährleistung für Geräte
(1) Innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung der Geräte beseitigen wir Sachmängel, die uns vom Kunden unverzüglich unter
Angabe der erforderlichen Information gemeldet werden. Unsere Verpflichtung beschränkt sich dabei auf die kostenlose
Nachbesserung oder den Austausch schadhafter Teile nach unserer eigenen Wahl binnen angemessener Frist.
(2) Weitere Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Lieferung sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz
von Schäden, die nicht an den Geräten selbst entstanden sind, z.B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Da-
ten. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigen-
schaften gehaftet wird.
(3) Führen Austausch- oder Nachbesserungsversuche nicht zum Erfolg, so leben die gesetzlichen Rechte des Kunden auf
Herabsetzung des Kaufpreises oder Wandelung des Vertrages wieder auf
(4) Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers, die Abtretung oder Verpfändung von Gewährleistungsansprü-
chen ist ausgeschlossen. Macht der Kunde die Gewährleistungsansprüche geltend, hat dies keinen Einfluss auf weitere
mit uns geschlossene Verträge.
(5) Gewährleistungsansprüche entfallen, - wenn der Kunde nicht genehmigte (und/ oder sonst technisch unzulässige)
Zusatzgeräte anbringen lässt. - Reparaturen durch nicht autorisiertes (oder ungeeignetes) Personal vornehmen lässt.
§ 13 Gewährleistung für Programme
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Fehler unter allen Anwendungsbedingungen nicht gänz-
lich ausgeschlossen werden können. Wir beheben binnen angemessener Frist Mängel an Programmen, die der Kunde unverzüg-
lich und innerhalb von 6 Monaten nach Überlassung schriftlich in nachvollziehbarer Form mitteilt. Kann bei einer Bean-
standung des Kunden ein Mangel unserer Leistung nicht festgestellt werden, so trägt der Kunde die Kosten unserer Prü-
fung, insbesondere bei fehlerhaftem Gebrauch der Programme oder von uns nicht zu vertretenden Störungen.
(2) Weitere Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Programme sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz
von Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, z. B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung
von Daten. Dies gilt nicht soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften gehaftet wird.
(3) Wir können unsere Verpflichtung zur Mängelbeseitigung auch dadurch erfüllen, dass eine neuere Programmversion zur
Verfügung gestellt wird.
(4) Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche von uns erfolglos, oder wird uns keine neuerer Programmversion zur Män-
gelbeseitigung zur Verfügung gestellt, so leben die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf.
(5) Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkunden, die Abtretung oder Verpfändung von Gewährleistungsansprüchen
ist ausgeschlossen. Macht der Kunde Gewährleistungsansprüche geltend, hat dies keinen Einfluss auf weiter mit uns ge-
schlossene Verträge.
(6) Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die von Kunden selbst geändert oder
erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht
ursächlich sind.
(7) Eine Gewährleistung für Unterstützungsmaßnahmen wird nicht übernommen, hilfsweise gelten die vorstehenden Absätze
(1) bis (6).
§ 14 Haftung
Wir übernehmen eine Haftung grundsätzlich nur, soweit eine solche in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist.
Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Verschulden bei Vertragsabschluss, aus positiver Forderungsverletzung
oder außervertraglicher Haftung, es sei denn, dass in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen zu-
gesicherter Eigenschaft gehaftet wird. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die über die Haftung
nach diesen Bedingungen hinausgehen.
§ 15 Ausfuhrbestimmungen
Beabsichtigt der Kunde, soweit er hierzu vertraglich befugt ist, gelieferte Geräte oder überlassene Programme zu ex-
portieren, wird er sämtliche einschlägige Ausfuhrbestimmungen, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland und der
USA sowie deren Einzelstaaten einhalten. Er verpflichtet sich im Übrigen, uns alle Informationen und Erklärungen zu
geben, die wir unsererseits zur Erfüllung inländischer und ausländischer Ausfuhrbestimmungen benötigen.
§ 16 Allgemeines
(1) Erhalten wir durch unseren Kunden vertrauliche Unterlagen, die als solche gekennzeichnet sind, werden wir unsere
Mitarbeiter zur vertraulichen Behandlung anhalten. Die gilt genauso im umgekehrten Falle.
(2) Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nicht aufrechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt worden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als der Anspruch auf
unsere unmittelbare Haftung aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gerichtet ist.
(3) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder nicht praktiziert werden, bleiben die
übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Beide Vertragspartner sind in diesem Falle verpflichtet, eine unwirksame durch
eine wirksame Bedingung zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
(4) Erfüllungsort für beide Seiten ist Blieskastel.
(5) Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, gilt Saarbrücken als Gerichtsstand.
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